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AGB

AGB – Beförderungsbedingungen

Die Akademische Fliegergruppe Freiburg e.V. gestattet seinen aktiven Mitgliedern die Mitnahme von Dritten im Rahmen der in Artikel 6 Abs. 4a der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (geändert durch Verordnung (EU) Nr. 279/2014) festgelegten Bestimmungen.
Er stellt dafür die vereinseigenen Flugzeuge zur Verfügung.
Den Weisungen des Piloten ist am Boden und in der Luft immer Folge zu leisten! Der Pilot kann die Beförderung ablehnen oder den bereits begonnenen Flug abbrechen, wenn die Flugsicherheit nicht gewährleistet wird oder dieser im Gegensatz zum gesetzlichen Flugrecht steht.
Mit Antritt des Fluges bestätigen Sie, in guter körperlicher Verfassung zu sein.
Für eventuell auftretende körperliche Beschwerden sowie für Gepäckstücke aller Art wird weder von Ihrem Piloten noch von der Akademische Fliegergruppe Freiburg e.V. und dem Flugplatzhalter Haftung übernommen!